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Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ)

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Veranstaltungen

Die schweizerische Luftreinhaltung im europäischen Kontext - Feinstaub, Partikelfilter u.a.m.

Dr. Martin Schiess
Bundesamt für Umwelt BAFU, Leiter Abteilung Luftreinhaltung und NIS

Zusammenfassung:

Bereits früh wurde erkannt, dass Luftschadstoffe ein grenzüberschreitendes Problem darstellen und eine internationale Zusammenarbeit sowie internationale Regeln nötig sind. Deshalb müssen wir sowohl in der Schweiz unsere lufthygienischen Hausaufgaben machen, uns aber gleichzeitig auch auf internationaler Ebene für eine weitere Reduktion der Luftverschmutzung engagieren. Dies geschieht vornehmlich im Rahmen der Genfer Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Mit ihren bisher acht Protokollen sorgt die Konvention dafür, dass die Emissionen zahlreicher Luftschadstoffe in allen europäischen Ländern, den zentralasiatischen Staaten, den USA und in Kanada vermindert werden.

Neben der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung stellt sich für die schweizerische Luftreinhaltung noch eine weitere Herausforderung.  Die  Schweiz hat nämlich in den vergangen Jahren die technischen Handelshemmnisse gegenüber der EU und weiteren Handelspartnern abgebaut und sukzessive Produktevorschriften im Luftreinhaltebereich mit der EU harmonisiert.  So übernehmen wir beispielsweise die Abgasgrenzwerte der EU für Strassenfahrzeuge. Alleingänge, bei denen die Schweiz eine Vorreiterrolle einnimmt wie dies beispielsweise bei  der Einführung des Katalysators der Fall war, werden dadurch immer schwieriger. 

Beim Feinstaub treten besonders im Winterhalbjahr erhöhte Werte auf. Betroffen sind vor allem die Städte und Agglomerationen sowie Alpentäler mit hohem Verkehrsaufkommen, rauchenden Holzheizungen und meteorologisch bedingter schlechter Luftzirkulation.  Dann stauen sich die Abgase von Motorfahrzeugen, Heizungen,  Betrieben und Mottfeuern jeweils wie unter einem Deckel. Mit dem 2006 von Bundesrat Leuenberger lancierten Aktionsplan hat die Schweiz einen wichtigen Schritt zur Verminderung des Feinstaubs und insbesondere des krebserregenden Dieselrusses getan. Auch die vom Bundesrat am 19.09.2008 verabschiedete Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) für Baumaschinen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Senkung der Feinstaubemissionen und insbesondere des krebserregenden Dieselrusses.

An konkreten Beispielen von Massnahmen aus dem Aktionsplan Feinstaub sowie der LRV-Änderung für Baumaschinen soll die schweizerische Luftreinhaltung im europäischen Kontext erörtert werden.

24.10.2008

 

Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) der Universität Bern (1988-2013)
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