Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) |
Richard Gamma
Vizedirektor SGCI Chemie Pharma Schweiz
Zusammenfassung:
Mit der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals), die am 1. Juni 2007 in der EG in Kraft getreten ist, soll für alle Stoffe ein Mindest-Kenntnisstand bezüglich Gefährdung von Mensch und Umwelt erreicht werden. Der Umfang der Daten für die rund 30‘000 „alten“ Stoffe orientiert sich an der Jahrestonnage sowie an der Gefährlichkeit jedes einzelnen Stoffes. Den Herstellern und Importeuren der Stoffe wird bei der Erarbeitung der Daten die Hauptverantwortung übertragen, aber auch die Anwender werden stärker in die Pflicht genommen.
Von den aus der Schweiz exportierten Chemikalien gehen über 60% in den EWR, sogar 80% aller Stoffe und Zubereitungen stammen von dort. Damit sind auch die Schweizer Unternehmen, KMU wie international tätige Grossfirmen, direkt oder indirekt von REACH betroffen: Direkt, wenn sie mit ihren Stoffen und Zubereitungen auf den EG-Markt wollen; indirekt, wenn sie Stoffe aus der EG verwenden, da REACH zusätzliche Kosten verursacht oder wegen der zusätzlichen Anforderungen sogar das Aus für gewisse Stoffe bedeuten könnte.
Auch wenn die REACH-Verordnung seit eineinhalb Jahren in Kraft ist und Ende November 2008 die erste kritische Phase, die Vorregistrierung aller Stoffe bei der Chemikalienagentur in Helsinki, zu Ende geht, ist die Umsetzung noch lange nicht abgeschlossen und viele Fragen sind noch unbeantwortet. REACH wird sich auf den Chemikalienmarkt und den EG-Produktionsstandort auswirken, wie stark lässt sich allerdings kaum vorhersagen. Vor diesem Hintergrund hat sich SGCI Chemie Pharma Schweiz vor bald zwei Jahren dafür ausgesprochen, von einer parallelen Übernahme von REACH ins Schweizer Recht abzusehen. In den nächsten 4-5 Jahren soll die Umsetzung von REACH in der EG vielmehr aktiv mitverfolgt und evaluiert werden. Die Instrumente sind vorhanden, um allfällige Erkenntnisse, die eh nicht vor 2010/2011 vorliegen, rasch und pragmatisch ins Schweizer Recht überführen zu können; das bestehende hohe Schutzniveau in der Schweiz wird in diesen 4-5 Jahren in keiner Weise beeinträchtigt.
SGCI Chemie Pharma Schweiz
4. September 2008
richard.gamma@sgci.ch