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Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ)

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Veranstaltungen

Die Schweiz als Abfallkübel Europas?

Prof. Georg Karlaganis
BAFU, Leiter Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie

Zusammenfassung:

Am 1. Juni 2007 ist in der EG die neue REACH-Verordnung in Kraft getreten. REACH wird längerfristig den Schutz von Mensch und Umwelt verbessern. Bei Tausenden von Chemikalien, die bereits heute auf dem Markt sind, werden bisher fehlende Prüfungen und Beurteilungen ihrer Gefährlichkeit nachgeholt werden müssen. Besonders gefährliche Stoffe werden zulassungspflichtig und dürfen nur noch verwendet werden, wenn Ersatzstoffe fehlen.

Die Schweiz wird zwar von diesen Verbesserungen in der EG mit profitieren. Insgesamt bleibt aber unser Schutzniveau längerfristig  ohne Anpassung an REACH hinter demjenigen der EG zurück. Der Trend in Richtung Zurückbleiben könnte sich noch verstärken, falls die Industrie den REACH freien Raum Schweiz nutzt und vermehrt alte, unzureichend geprüfte und aus der Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes bedenklichere Stoffe hier verarbeitet und in Nicht-EG-Mitgliedstaaten exportiert.

Zurzeit läuft in der EG die Vorregistrierung. Am 1. Juni 2008 hat in Helsinki eine zentrale Chemikalienagentur mit mehreren hundert Mitarbeitern ihre operationellen Aufgaben aufgenommen. Sie ist zusammen mit den Mitgliedstaaten für den Vollzug zuständig. Schweizer Firmen, die Chemikalien in die EG exportieren, müssen dafür sorgen, dass ihre Stoffe von eine Firma mit Sitz in der EG registriert werden. Dies bereitet vor allem KMU Schwierigkeiten.

Um Handelshemmnisse zu vermeiden, administrative Verfahren zu vereinfachen und ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EG sicherzustellen, wäre eine Anpassung des Schweizer Chemikalienrechts an REACH angezeigt. Ein autonomer Nachvollzug ist im Falle von REACH nicht realistisch, da er zu einer Duplizierung aller Registrierungen und der dadurch verursachten Arbeiten für die Industrie und die Vollzugsbehörden führen würde Er könnte zudem zu divergierenden Entscheiden führen. Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit mit der EG im Vollzug anzustreben. Dies setzt allerdings den Abschluss eines bilateralen Abkommens voraus.

 

Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) der Universität Bern (1988-2013)
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