Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) |
Botschafter Thomas Kolly
Bundesamt für Umwelt BAFU, Leiter Abteilung Internationales
Zusammenfassung:
Die Schweiz arbeitet im Bereich der Umwelt stets enger mit der EU zusammen. Ein zentrales Element der Zusammenarbeit ist die Mitgliedschaft der Schweiz bei der Europäischen Umweltagentur (EUA). Seit dem Beitritt am 1. April 2006 hat die Schweiz einen unbeschränkten Zugang zu allen damit zusammenhängenden Gremien und Informationen. Die Umweltagentur hat eine wichtige beratende Rolle bei den gesetzgebenden Instanzen der EU. Der Schweiz bietet sich auf diese Weise die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des Gemeinschaftsrechts indirekt mitzuwirken. Seit dem Beitritt der Schweiz zur EUA nimmt die Schweiz regelmässig an den halbjährlichen, informellen Treffen des Umweltrates teil. Diese Treffen erlauben es der Schweiz, auch auf politischer Ebene an der Gestaltung der europäischen Umweltpolitik mitzuwirken. Die Schweiz und die EU haben in vielen Bereichen ein Interesse, die Zusammenarbeit zu verstärken. Beispiele dafür sind die neue EU-Chemikalienregulierung REACH, das europäische Handelssystem für Emissionszertifikate sowie das europäische Umweltzeichen. Neben der Zusammenarbeit im Umweltbereich im engeren Sinn besteht zwischen der Schweiz und der EU eine Anzahl von Abkommen, welche für die Umwelt von hoher Relevanz sind. Prominentes Beispiele dafür ist das Landverkehrsabkommen, bei welchem die Verlagerung des Strassenverkehrs auf die Schiene ein zentrales Element ist. Trotz der engen und guten Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU sind Spannungen nicht ausgeschlossen. Die Vorbehalte der EU gegenüber einer vorzeitigen Einführung der Partikelfilterpflicht durch die Schweiz sind ein Beispiel dafür. Die dynamische Entwicklung der Umweltregulierung auf schweizerischer wie auf EU-Seite bietet grosse Chancen für eine engere Zusammenarbeit, die es zu nutzen gilt, wobei sich stellende Hürden positiv angegangen werden müssen.