Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) |
Susanne Riedener
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Klima
Zusammenfassung:
Mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz im Zeitraum von 2008 bis 2012 zu einer Reduktion ihrer Treibhausgase um 8 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 verpflichtet. Wichtigste gesetzliche Grundlage für die Umsetzung dieses Ziels ist das CO2-Gesetz, welches im gleichen Zeitraum (2008-2012) eine Reduktion der CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger von 10 Prozent gegenüber 1990 verlangt. Das CO2-Gesetz räumt den freiwilligen Massnahmen der Verbraucher hohe Priorität ein. Prominente Beispiele sind die Zielvereinbarungen mit über 1'600 Unternehmen unter dem Dach der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der seit Oktober 2005 privatwirtschaftlich erhobene Klimarappen auf Benzin und Diesel. Bei einem Verfehlen der gesetzlichen Zielwerte sieht das CO2-Gesetz die Einführung einer subsidiären CO2-Lenkungsabgabe vor. Die seit Anfang 2008 erhobene CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas bildet die notwendige Grundlage für den Emissionshandel in der Schweiz: Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, müssen sich im Gegenzug zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. Im Umfang dieses Begrenzungsziels erhalten die befreiten Unternehmen Emissionsrechte zugeteilt. Die Emissionsrechte dienen zur Abdeckung ihrer tatsächlichen Emissionen. Die Möglichkeit zum Austausch von Emissionsrechten verringert die Kosten zur Einhaltung der Begrenzungsziele.
Im Vortrag werden die wichtigsten Instrumente des CO2-Gesetzes vorgestellt. Die freiwilligen Massnahmen, die CO2-Abgabe sowie der lange Weg bis hin zur Einführung der CO2-Abgabe bilden dabei den Hauptfokus. Im Weiteren werden anhand der Abgabebefreiung und des Emissionshandels die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum EU-Emissionshandel beleuchtet.