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Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ)

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Veranstaltungen

Lärm und Lärmbekämpfung anhand praktischer Fälle

Prof. em. Diemut Majer
Rechtsanwältin

Vortrag im Forum für Allgemeine Ökologie der Universität Bern, 24.1.2006

Zusammenfassung:

Die Bekämpfung von Lärm ist eines der erstrangigen Anliegen im Umweltschutz. Das Umweltschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass Lärm, genauso wie Luftverunreinigungen (Staub, Russ, etc.), am Ort des Entstehens (Lärmquelle) zu vermindern, d.h. zu bekämpfen ist oder aber mit sog. passiven Massnahmen abgemildert werden soll (Schallschutz etc.).

Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele sind entsprechende Massnahmepläne der Kantone oder, wo solche fehlen, Massnahmen im Einzelfall, die von der Behörde vor Ort (z.B. nach erfolgter Lärmmessung) angeordnet werden.

In der Praxis funktioniert die Lärmbekämpfung recht gut, jedenfalls weit besser als die Bekämpfung der sonstigen Luftverunreinigungen. Das hat seinen Grund darin, dass Lärm für jedermann merkbar bzw. fühlbar ist (durch Lärmbelastung), während man Luftverunreinigungen durch chemische Substanzen oftmals nicht wahrnimmt.

Die Bekämpfung des Lärms an der Quelle (z.B. Lärmdämpfung) ist natürlich die beste Massnahme, jedoch nicht überall realisierbar , wie z. B. bei Lärmauswirkungen des Verkehrslärms, soweit durch die Auswirkungen die Anlieger betroffen sind. Hier kommen nur ‚passive’ Massnahmen wie Lärmschutzwände und Schallschutzfenster in Betracht.

Im zweiten Teil werden praktische Fälle zur Illustration aus dem Bereich des Arbeitslärms und des sog. Freizeitlärms geschildert, die zeigen, dass immer mehr Interessenskonflikte zwischen Lärmschutz und Bedürfnissen der Freizeitgesellschaft bestehen.

Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) der Universität Bern (1988-2013)
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