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Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ)

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Forschung


Rechtlicher Handlungsspielraum der Gemeinden im Bereich umweltrelevanter Abgaben

Ueli Friederich, Dr. iur, Fürsprecher
Peter M. Keller, Dr. iur, Fürsprecher
Jürg Wichtermann, Fürsprecher

"Wir hoffen zeigen zu können, dass die Gemeinden mehr für eine nachhaltige Entwicklung tun können, als gemeinhin angenommen wird." Ueli Friederich

Ziele

Wir wollen am Beispiel der Erhebung und Ausgestaltung umweltrelevanter Abgaben untersuchen, wie die Gemeinden nachhaltiges Handeln fördern können. Uns interessiert der Handlungsspielraum nach geltendem Recht ebenso wie die Frage, was in dieser Hinsicht in Zukunft möglicherweise verbessert werden könnte.

Fragen

Mit unserem Projekt wollen wir Antworten auf die beiden folgenden Fragen erarbeiten:

  • Wie und in welchen Aufgabenbereichen können die Gemeinden durch umweltrelevante Abgaben (zusätzliche) Anreize zu ökologischem Verhalten schaffen?
  • Bestehen hinderliche Vorschriften auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene? Drängen sich de lege ferenda Änderungen auf

Diese Fragen sollen speziell für Aufgabenbereiche beantwortet werden, die in anderen Teilprojekten des IP Strategien und Instrumente untersucht werden, nämlich für die Bereiche Wasserversorgung/Abwasserentsorgung, Energieversorgung (Elektrizität) und Privatverkehr.

Methoden

In einem ersten, analytischen Teil wollen wir das geltende Recht des Bundes und - im Überblick - das Recht ausgewählter Kantone darstellen. Zu erläutern sein werden das System öffentlicher Abgaben im Allgemeinen und die gebräuchlichen Bemessungsregeln für Kausalabgaben, ebenso die rechtliche Bedeutung und Tragweite des Verursacherprinzips im Umweltrecht. Im Besonderen interessiert uns, ob und in welchem Ausmass gegebenenfalls die Gemeinden Abgaben zur Deckung der so genannten externen Kosten und Abgaben mit dem Ziel der Verhaltenslenkung erheben dürfen. In einem zweiten, prospektiven Teil wollen wir Handlungsvorschläge im Hinblick auf eine sinnvolle Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums formulieren und mit Fachpersonen aus der Praxis diskutieren. Wir berücksichtigen in diesem Zusammenhang auch mögliche wirtschaftliche oder politische Nachteile für die Gemeinden (Überforderung namentlich kleiner Verwaltungen, finanzielle Risiken).

Ergebnisse

Dieses rechtswissenschaftliche TP ist Mitte 1999 als ergänzendes Projekt bewilligt und im Herbst 1999 in Angriff genommen worden, es wird per Ende Juni 2000 abgeschlossen werden. Es wird für ausgewählte Aufgabenbereiche (Wasserversorgung/Abwasserentsorgung, Elektrizitätsversorgung und Privatverkehr) aufzeigen, welchen Handlungsspielraum Gemeinden unter geltendem Recht im Bereich umweltrelevanter Abgaben haben und welche Änderungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene sich allenfalls aufdrängen. Folgende Feststellungen können zur Zeit gemacht werden:

Angesichts der verhältnismässig dichten Regelung durch Bund und Kantone verfügen Gemeinden nur über eine beschränkte Handlungsfreiheit. Trotzdem zeigen die ersten Ergebnisse des Projekts, dass die Freiräume betreffend "etablierten" Abgaben nicht zu unterschätzen sind. So sind Gemeinden selbst in dicht normierten Bereichen wie etwa dem Gewässerschutz weitgehend frei, wie sie einzelne Bemessungskriterien für Versorgungs- und Entsorgungsgebühren zueinander in Verbindung setzen. Dementsprechend häufig sind politische Diskussionen um das "richtige" Verhältnis von Grundgebühren und konsumabhängigen Gebühren oder um die Progression oder Degression eines Tarifs. Umweltanliegen sehen sich jeweils mit finanziellen und anderen Anliegen konfrontiert. So ist z.B. eine Gemeinde mit vielen Ferienhäusern aus finanzpolitischen Gründen an hohen Grundgebühren interessiert, denen kaum eine verhaltenslenkende Funktion zukommt. Gegen umweltpolitisch motivierte progressive Tarife wird argumentiert, diese benachteiligten grosse Familien und seien deshalb unsozial.

Noch weitgehend ungeklärt ist demgegenüber die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Gemeinden besondere Abgaben, etwa im Sinn von Kostenanlastungssteuern, erheben können, und welche Kosten jeweils den Verursachern angerechnet werden dürfen oder müssen. Dazu werden mitunter sehr kontroverse Meinungen vertreten, was mindestens teilweise zur Forderung nach Klärung durch das übergeordnete Recht führt. Im Projekt wird vor allem diesen Fragen besondere Beachtung geschenkt werden.

Poster

Poster

präsentiert am Abschlussanlass des IP

Ueli Friederich
Advokaturbüro Arn + Friederich

Peter M. Keller
Advokaturbüro Keller

Jürg Wichtermann


Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie (IKAÖ) der Universität Bern (1988-2013)
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